|
Hartz-IV: Bankkonten dürfen überprüft werden
Hartz-IV-Empfängern droht nach einem Zeitungsbericht bei Verdacht auf Leistungsmissbrauch künftig zusätzlich eine Kontenabfrage. Das Recht dafür räumt den zuständigen Jobcentern die Unternehmenssteuerreform ein.
Nach Informationen der „Stuttgarter Nachrichten“ (Donnerstag) erwartet die Regierung, dass das Instrument rege genutzt wird: „Das wird wahrscheinlich in Zukunft zu einem Anstieg der Gesamtzahl der Abfragen führen“, sagt ein Sprecher des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales dem Blatt.
Bisher wird die Kontoabfrage vor allem von Finanzämtern, dem Zoll und der Polizei genutzt, um Straftaten wie Steuerhinterziehung und Geldwäsche zu bekämpfen. Auch einige Sozialbehörden dürfen seit April 2005 auf diesem Weg Informationen über Kontonummern von Leistungsempfängern abfragen. Jobcentern, die Ansprüche von Langzeitarbeitslosen auf Arbeitslosengeld II (Alg II) prüfen, waren solche Abfragen bisher ausdrücklich untersagt.
Nach der Gesetzesänderung fürchten Betroffene nach Angaben des Blattes Willkür gegenüber Hartz-IV-Empfängern. Dafür sorge unter anderem die Formulierung im Gesetz, wonach die Behörde vor einer Kontoabfrage nicht zwingend bei dem Betroffenen nachforschen muss, sondern sich auch darauf berufen kann, dass „ein vorheriges Auskunftsersuchen keinen Erfolg verspricht“.
__________________
Das ultimative Forum von Leverkusen und vieles mehr ... geht nicht, gibts nicht

Die Bundesliga Saison 2008/2009 Sie möchten mit tippen und diskutieren?
Ein klick auf das Banner und es geht direkt zur Anmeldung.
|